NFRD vs. CSRD: Die zentralen Änderungen, Anforderungen und Vorbereitungs-Strategien
Der Übergang von der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) markiert einen tiefgreifenden Wandel im Nachhaltigkeitsreporting der EU. Die CSRD erweitert nicht nur den Umfang der Berichterstattung, sondern definiert auch neu, wer berichten muss — und wie. Diese Änderungen zu verstehen ist entscheidend, um sich wirksam vorzubereiten.
Erweiterte Compliance unter der CSRD
Unter der NFRD waren nur große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitern berichtspflichtig — börsennotierte Unternehmen, Banken und Versicherungen. Die CSRD geht deutlich weiter:
Alle großen Unternehmen: Dazu gehören alle großen Unternehmen — unabhängig davon, ob sie von öffentlichem Interesse sind. „Groß" heißt: mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen — mehr als 250 Mitarbeiter, mehr als 20 Mio. € Bilanzsumme, mehr als 40 Mio. € Nettoumsatz.
An regulierten Märkten gelistete Unternehmen: Die CSRD gilt für alle an regulierten Märkten gelisteten Unternehmen — mit Ausnahme von Kleinstunternehmen. Das erweitert den Kreis der Berichtspflichtigen erheblich.
Nicht-EU-Unternehmen: Nicht-EU-Unternehmen mit einem Nettoumsatz von 150 Mio. € in der EU und mindestens einer Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU fallen ebenfalls unter die CSRD.
Zentrale Änderungen und ihre Konsequenzen
Reporting-Scope: Die CSRD verlangt deutlich detailliertere Berichte zu Nachhaltigkeitsthemen — von Klimawandel über soziale Rechte bis zu Governance. Unternehmen müssen jetzt berichten, wie Nachhaltigkeitsthemen ihr Geschäft beeinflussen — und umgekehrt.
Qualität und Tiefe der Information: Die CSRD legt besonderen Wert auf Qualität, Konsistenz und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsinformationen. Das bedeutet detailliertere und belastbarere Daten, als sie unter der NFRD nötig waren.
Digitales Format und Zugänglichkeit: Die CSRD führt ein „einheitliches elektronisches Berichtsformat" ein — Stakeholder können Nachhaltigkeitsinformationen damit leichter abrufen, vergleichen und analysieren.
Prüfung des Nachhaltigkeitsreportings: Anders als bei der NFRD müssen CSRD-Berichte geprüft werden, um ihre Zuverlässigkeit sicherzustellen. Das dürfte die Verbindlichkeit und Genauigkeit des Reportings deutlich erhöhen.
Vorbereitung auf CSRD-Compliance
Assessment und Gap-Analyse: Unternehmen sollten ihre aktuellen Reporting-Praktiken gegen die CSRD-Anforderungen abgleichen, um Lücken zu identifizieren.
Datenerfassung und -management stärken: Robuste Systeme für Datenerhebung und -verwaltung sind angesichts der CSRD-Anforderungen an Detailtiefe und Verlässlichkeit unverzichtbar.
Schulungen und Capacity Building: Mitarbeiter zu CSRD-Anforderungen zu schulen, ist entscheidend für eine erfolgreiche Umsetzung.
Auditoren und Berater einbeziehen: Frühzeitige Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern und Nachhaltigkeitsberatern liefert Best Practices und beschleunigt den Compliance-Prozess.
Technologie- und Software-Lösungen: Investitionen in passende Tools helfen, Nachhaltigkeitsdaten effizient zu managen, zu berichten und zu prüfen.
Stakeholder-Engagement: Proaktive Kommunikation mit Investoren, Kunden und Mitarbeitern zu Nachhaltigkeitspraktiken und Reporting schafft Vertrauen und Transparenz.
Fazit
Der Übergang von der NFRD zur CSRD ist mehr als eine regulatorische Änderung — er steht für den Wandel hin zu einer nachhaltigeren und transparenteren Unternehmenswelt. Wer versteht, wer betroffen ist, was sich ändert und wie man sich vorbereitet, sichert nicht nur Compliance, sondern zeigt auch Engagement für eine nachhaltige Zukunft.
Quellen
BDO USA, „Comparison of Draft CSRD to NFRD Requirements." Mehr lesen
Grant Thornton, „CSRD reporting: What you need to know." Mehr lesen
ESG Enterprise, „NFRD vs. CSRD: What are the differences?" Mehr lesen
BeCredible, „Understanding the EU Taxonomy: Differences between NFRD, CSRD, and SFDR." Mehr lesen

