Was ist die CSRD?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurde 2021 von der Europäischen Kommission ins Leben gerufen. Ihr Ziel: Die nicht-finanzielle Berichterstattung von Unternehmen vereinheitlichen und die Konsistenz und Qualität öffentlich zugänglicher Daten heben. Diese aktualisierten Vorgaben betreffen ein breites Spektrum von Unternehmen und gelten ab dem 1. Januar 2024. Der Begriff CSRD steht für Corporate Sustainability Reporting Directive — initiiert von der EU-Kommission im April 2021. Diese neue regulatorische Architektur für Nachhaltigkeit in Europa wurde am 16. Dezember 2022 im Amtsblatt der EU offiziell veröffentlicht. Die Richtlinie verpflichtet große Unternehmen, nicht-finanzielle Offenlegungen entsprechend der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu veröffentlichen. Im Fokus: Transparenz über Risiken, Chancen und wesentliche Auswirkungen in den Bereichen Soziales, Umwelt und Governance. Im Kern soll die Richtlinie die Ziele des European Green Deal umsetzen — mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2050.
ℹ️ Bislang fielen die nicht-finanziellen Performance-Berichte europäischer Unternehmen unter die NFRD (Non-Financial Reporting Directive). Da diese als nicht zukunftsfähig galt, wird sie nun durch die Richtlinie (EU) 2022/2464 — gemeinhin als „CSRD" bekannt — abgelöst.
Wer ist betroffen?
Die CSRD richtet sich an Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die unter die Bilanzrichtlinie und die Transparenzrichtlinie fallen — konkret:
- Europäische Unternehmen, die an regulierten Märkten gehandelt werden, einschließlich gelisteter KMU; Kleinstunternehmen im Sinne der Bilanzrichtlinie sind ausgenommen.
- Weitere große europäische Unternehmen, unabhängig vom Listing, die mindestens zwei der folgenden drei Kriterien überschreiten: 250 Mitarbeiter, mehr als 40 Mio. € Umsatz und/oder mehr als 20 Mio. € Bilanzsumme.
- Nicht-europäische Unternehmen mit Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der EU, die in der EU mehr als 150 Mio. € Umsatz erzielen.
KMU haben einen leichteren Reporting-Aufwand. Auch der Status europäischer Niederlassungen und Tochtergesellschaften wird berücksichtigt. Nicht-europäische Unternehmen müssen nur Daten zu ihren Umwelt- und Sozialauswirkungen offenlegen.
Zur Klarstellung: KMU, die folgende Kriterien erfüllen, sind erfasst:
- 10 oder weniger Mitarbeiter;
- Bilanzsumme von 250.000 € oder weniger;
- Jahresumsatz von 700.000 € oder weniger.
❗️ Wichtiger Punkt: Wenn eine Muttergesellschaft konsolidierte Berichte erstellt, können ihre Tochtergesellschaften von der Berichtspflicht befreit sein. Dennoch müssen die befreiten Unternehmen bestimmte Daten liefern. Beachte außerdem: Große gelistete Unternehmen können diese Ausnahme nicht in Anspruch nehmen.
CSRD-Zeitplan
Zur Erinnerung: Die CSRD wurde am 21. April 2021 der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament vorgestellt. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU am 16. Dezember 2022 wurde sie bis Ende des Jahres in nationales Recht aller EU-Mitgliedsstaaten überführt.
Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt gestaffelt zu vier konkreten Stichtagen:
- 1. Januar 2025 (für das Geschäftsjahr 2024) — gilt für europäische und nicht-europäische Unternehmen, die bereits unter die NFRD fallen.
- 1. Januar 2026 (für das Geschäftsjahr 2025) — gilt für große europäische Unternehmen und nicht-europäische Unternehmen, die an europäischen regulierten Märkten gelistet sind und nicht unter die NFRD fallen.
- 1. Januar 2027 (für das Geschäftsjahr 2026) — gilt für gelistete KMU aus europäischen und nicht-europäischen Regionen. Wichtig: Diese KMU können einen zusätzlichen Aufschub von zwei Jahren beantragen, sofern sie triftige Gründe vorbringen.
- 1. Januar 2028 (für das Geschäftsjahr 2027) — gilt für nicht-europäische Konzerne, die über eine Niederlassung oder Tochtergesellschaft mehr als 150 Mio. € Umsatz in Europa erzielen. Den CSRD-Zeitplan haben wir nachfolgend kompakt zusammengefasst.
Deine CSRD-Checkliste
Was solltest du vor dem 1. Januar 2026 tun, wenn dein Unternehmen noch nicht unter die NFRD fällt?
SCHRITT 1
Chancen- und Risikoanalyse zur EU-Richtlinie und ihrer Bedeutung für dein Unternehmen.
SCHRITT 2
CO₂-Bilanz für Scope 1, 2 und 3 erstellen.
SCHRITT 3
Reduktionsziele für dein Unternehmen festlegen.
SCHRITT 4
Energie- und Umweltmanagement-Systeme ausbauen.
SCHRITT 5
Datenmanagement und -kontrolle an einem anerkannten Reporting-Standard ausrichten.
SCHRITT 6
Hauptemissionsquellen kontinuierlich überwachen.

