Erstmal das Wichtigste: Was ist die CSDDD?
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ist ein umfassendes Gesetz, das die Achtung von Menschenrechten und Umwelt entlang ganzer Lieferketten durchsetzen soll. Anders als bisherige sektorspezifische oder freiwillige Sorgfaltspflichten-Gesetze einzelner EU-Mitgliedsstaaten setzt die CSDDD verpflichtende Anforderungen für eine breite Gruppe von Unternehmen — und sorgt so für einen einheitlichen Ansatz zur Corporate Sustainability in der EU.
Wer ist betroffen?
Die CSDDD gilt sowohl für EU-Unternehmen als auch für Nicht-EU-Unternehmen, die in der EU tätig sind. Konkret adressiert sie:
- EU-Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und über 150 Mio. € Umsatz.
- EU-Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und über 40 Mio. € Umsatz, wenn 50 % der Erlöse aus Hochrisiko-Branchen wie Mode, Mineralien oder Landwirtschaft stammen.
- Nicht-EU-Unternehmen mit denselben Umsatzschwellen, deren Umsatz in der EU erzielt wird.
Rund 13.000 EU-Unternehmen und 4.000 Nicht-EU-Unternehmen werden voraussichtlich in den Geltungsbereich fallen. Der Finanzsektor ist aktuell von der CSDDD ausgenommen — trotz bestehender sektoraler Leitlinien der OECD (Organisation for Economic Co-operation and Development).
Was müssen Unternehmen tun?
Unter der CSDDD müssen Unternehmen:
- Negative Auswirkungen identifizieren: Wesentliche Umwelt- und Menschenrechtsauswirkungen in eigenen Aktivitäten, Tochtergesellschaften und Lieferketten erkennen.
- Risiken adressieren: Einen Aktionsplan mit Zeitlinie zur Bewältigung identifizierter Risiken umsetzen.
- Beschwerdemechanismen einrichten: Kanäle bereitstellen, über die Beschäftigte und Stakeholder Bedenken äußern können.
- Klimaziele integrieren: Geschäftsstrategien mit dem 1,5 °C-Ziel des Pariser Abkommens in Einklang bringen — besonders für größere Unternehmen.
- Öffentlich berichten: Sorgfaltspflichten-Anstrengungen in Nachhaltigkeitsberichten oder auf der Website offenlegen.
Umsetzungs-Zeitplan
Nach der formellen Verabschiedung der CSDDD haben die EU-Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die Anforderungen treten gestaffelt in Kraft:
- Bis 2027 für Unternehmen mit über 5.000 Mitarbeitern und 1,5 Mrd. € Umsatz.
- Bis 2028 für Unternehmen mit über 3.000 Mitarbeitern und 900 Mio. € Umsatz.
- Bis 2029 für Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern und 450 Mio. € Umsatz.
Durchsetzung und Aufsicht
Nationale Aufsichtsbehörden setzen die Compliance auf mehreren Wegen durch:
- Untersuchungen und Inspektionen: Behörden dürfen Unternehmen, die im Verdacht stehen, gegen die Richtlinie zu verstoßen, untersuchen und prüfen.
- Verwaltungsstrafen: Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 5 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.
- Zivilrechtliche Haftung: Personen und Organisationen können Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn sie durch die Nichterfüllung der Anforderungen Schaden erlitten haben.
Ausblick
Die CSDDD ist ein entscheidender Schritt, verantwortungsvolle Geschäftspraktiken EU-weit zu verankern. Sie harmonisiert Sorgfaltspflichten-Standards und schafft gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen im EU-Markt. Während Mitgliedsstaaten an der Umsetzung in nationales Recht arbeiten, sollten Unternehmen beginnen, sich auf diese neuen Anforderungen vorzubereiten — und damit zu einer nachhaltigeren, verantwortungsvolleren Weltwirtschaft beizutragen.
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