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Die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) ist eine EU-Verordnung, die Finanzmarktteilnehmer zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsrisiken und -auswirkungen verpflichtet. Die SFDR zielt darauf ab, die Transparenz bei der Integration von Nachhaltigkeitsfaktoren in Investitionsentscheidungen zu verbessern und verantwortliches Investieren zu fördern.
Die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) zielt darauf ab, die Transparenz im Finanzmarkt zu erhöhen, indem sie Finanzmarktteilnehmer und -berater zur Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Informationen verpflichtet. Diese Verordnung ist Teil der EU-Strategie, Kapitalströme in Richtung nachhaltiger Investitionen zu lenken und Nachhaltigkeitsrisiken effektiver zu managen.
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Anwendungsbereich
Die SFDR gilt für eine breite Palette von Finanzmarktteilnehmern, einschließlich Vermögensverwaltern und Finanzberatern, die in der EU tätig sind. Sie umfasst die Offenlegung, wie Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen integriert werden und wie nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen in ihren Investitionsprozessen berücksichtigt werden. Die Verordnung konzentriert sich auch auf die Bereitstellung nachhaltigkeitsbezogener Informationen über Finanzprodukte.
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Methodik
Die SFDR legt Regeln für Finanzmarktteilnehmer fest, um die Nachhaltigkeitsaussagen zu ihren Finanzprodukten zu begründen. Sie erfordert Angaben auf Websites, in Prospekten und in regelmäßigen Berichten. Die Angaben umfassen Informationen zu Richtlinien zur Identifizierung und Priorisierung wesentlicher nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen sowie Beschreibungen von Maßnahmen, die in Bezug auf diese Auswirkungen ergriffen wurden oder geplant sind.
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Auswirkungen
Die SFDR zielt darauf ab, „Greenwashing" zu verhindern, indem sie sicherstellt, dass Finanzprodukte, die als nachhaltig vermarktet werden, bestimmte Umwelt- oder Sozialkriterien tatsächlich erfüllen. Sie verbessert die Fähigkeit von Investoren, fundierte Entscheidungen auf Basis verlässlicher, vergleichbarer Nachhaltigkeitsinformationen zu treffen und fördert so nachhaltigere Investitionsentscheidungen.
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Hauptanforderungen
Die SFDR schreibt Offenlegungen sowohl auf Unternehmens- als auch auf Produktebene vor. Die Hauptbestimmungen (Level 1) der Verordnung erfordern Offenlegungen auf Unternehmensebene über Richtlinien zur Identifizierung und Priorisierung wesentlicher negativer Nachhaltigkeitsauswirkungen. Detailliertere Offenlegungsanforderungen (Level 2), einschließlich der „Erklärung zu wesentlichen negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen", gelten für ESG-fokussierte Produkte. Diese Vorschriften zielen darauf ab, Klarheit und Standardisierung bei nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen zu schaffen.
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