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Über
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die bisher umfassendste Nachhaltigkeitsberichterstattungsverordnung der EU. Sie erweitert erheblich die Anzahl der Unternehmen, die ESG-Informationen offenlegen müssen, und führt die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ein — ein strukturiertes, detailliertes Framework für Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen.

CSRD ist mehr als nur eine Compliance-Übung. Sie zielt darauf ab, Nachhaltigkeitsdaten in ganz Europa zu standardisieren, die Transparenz zu verbessern und Unternehmen dabei zu helfen, ESG in ihre Kernstrategie und ihr Risikomanagement zu integrieren. Ob Sie der verpflichtenden Berichterstattung unterliegen oder sich darauf vorbereiten, Stakeholder-Erwartungen zu erfüllen — CSRD setzt den neuen Maßstab für glaubwürdige und konsistente Nachhaltigkeitsberichterstattung.
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Omnibus Update
Im März 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Omnibus-Vorschlag, der umfassende Vereinfachungen für CSRD/ESRS, die EU-Taxonomie und CSDDD einführt. Das ändert sich:

🔄 CSRD / ESRS Updates:
- Schwellenwerte angehoben: Jetzt sind nur noch Unternehmen mit 1.000+ Mitarbeitern und €50M+ Umsatz oder €25M+ Vermögenswerten berichtspflichtig — dies reduziert den CSRD-Anwendungsbereich um ~80%.
- Verzögerung der Umsetzung: Große nicht börsennotierte Unternehmen und börsennotierte KMU erhalten eine zweijährige Verzögerung, während ehemalige NFRD-Unternehmen weiterhin termingerecht berichten müssen.
- Reduzierte Berichtslast: Viele nicht-wesentliche und wenig relevante Datenpunkte entfernt; quantitative Daten priorisiert; und freiwillige Elemente erweitert.
- Branchenspezifische ESRS gestrichen: Nicht mehr verpflichtend.
- Prüfung vereinfacht: Begrenzte Prüfungssicherheit beibehalten, mit verbesserter Anleitung; hinreichende Prüfungssicherheit vorerst entfernt.
- Wertschöpfungskettendaten: Unternehmen können sich auf freiwillige VSME-Vorlagen verlassen, anstatt auf verpflichtende vorgelagerte Datenerhebung.

🔄 EU-Taxonomie-Änderungen:
- Berichterstattung begrenzt auf Unternehmen mit 1.000+ Mitarbeitern & €450M+ Umsatz und taxonomie-relevanten Aktivitäten
- Vereinfachte Vorlagen und klarere technische Anleitung eingeführt

🔄 CSDDD Update:
- Verschoben auf 2028
- Sorgfaltspflicht begrenzt auf direkte Lieferanten

💡 Wichtig: Die oben dargestellten Maßnahmen sind Teil eines Entwurfsvorschlags und können sich während des Verhandlungs- und Annahmeprozesses durch die EU-Mitgliedstaaten noch ändern.
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Zweck
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurde eingeführt, um den Umfang, die Konsistenz und die Zuverlässigkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der gesamten Europäischen Union erheblich zu erweitern. Ihr zentrales Ziel ist es, Stakeholdern — von Investoren über Regulierungsbehörden bis hin zur Zivilgesellschaft — Zugang zu vertrauenswürdigen, vergleichbaren ESG-Informationen zu verschaffen. Die CSRD ersetzt die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und führt ein weitaus detaillierteres, standardisiertes Framework basierend auf den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ein. Durch die Durchsetzung von Transparenz und Verantwortlichkeit bei der Umwelt-, Sozial- und Governance-Performance hilft sie Unternehmen dabei, ihre Strategien an langfristigen Nachhaltigkeits- und Resilienzzielen auszurichten — während sie Greenwashing bekämpft und eine nachhaltigere europäische Wirtschaft vorantreibt.
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Anwendungsbereich
CSRD betrifft eine breite Palette von Unternehmen, die in der EU tätig sind:

- Große EU-ansässige Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: mehr als 1000 Mitarbeiter, und €50 Millionen Umsatz, oder €25 Millionen Vermögenswerte
- Alle börsennotierten Unternehmen in der EU (einschließlich börsennotierter KMU)
- Nicht-EU-Unternehmen mit bedeutenden Aktivitäten in der EU und €150 Millionen+ jährlichem EU-Umsatz

Die Berichtspflichten variieren je nach Größe, Börsenstatus und Standort des Unternehmens. Unternehmen müssen auf konsolidierter Konzernebene unter Verwendung des ESRS-Frameworks berichten, mit einer stufenweisen Umsetzung ab 2024 für die größten Unternehmen und fortlaufend bis 2029. Selbst Unternehmen, die nicht direkt der CSRD unterliegen, können indirekt betroffen sein — z.B. durch Wertschöpfungsketten-Datenanfragen oder Erwartungen von Investoren und großen Firmenkunden.
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Methodik
Im Zentrum der CSRD stehen die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) — ein standardisiertes Berichterstattungsframework, das von der EFRAG entwickelt wurde. Die Methodik umfasst:

- Doppelte Wesentlichkeitsprüfung (DMA): Unternehmen müssen bewerten, wie sich Nachhaltigkeitsthemen auf ihr Geschäft auswirken (finanzielle Wesentlichkeit) und wie ihr Geschäft Menschen und Umwelt beeinflusst (Impact-Wesentlichkeit).
- Übergreifende und thematische Standards: ESRS deckt Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen ab, einschließlich Klimawandel, Biodiversität, Mitarbeiter, Geschäftsverhalten und mehr.
- Detaillierte Angaben: Unternehmen müssen narrative und quantitative Daten über dutzende Datenpunkte berichten, strukturiert in Standardtabellen und kontextuelle Beschreibungen.
- Prüfungssicherheit: Unternehmen müssen eine begrenzte Prüfung ihrer Berichte gewährleisten — mit laufenden Diskussionen über die zukünftige Einführung einer hinreichenden Prüfungssicherheit. Die Berichterstattung muss maschinenlesbar sein (XHTML + ESEF-Tagging) und zusammen mit den jährlichen Finanzberichten veröffentlicht werden.
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Auswirkungen
CSRD bringt sowohl Herausforderungen als auch strategische Chancen mit sich. Intern ermöglicht sie bessere ESG-Datenströme, klarere Risikoidentifikation und die Integration von Nachhaltigkeit in Governance und Leistungsverfolgung. Extern hilft sie beim Aufbau von Vertrauen zu Stakeholdern, verbessert den Zugang zu Kapital und bringt Angaben mit internationalen Erwartungen in Einklang.

Als eine der weitreichendsten ESG-Regulierungen weltweit treibt CSRD tausende europäische Unternehmen zu einem neuen Level der Nachhaltigkeitsreife. Sie setzt auch den Ton für zukünftige globale Konvergenz — und legt einen Weg für die Angleichung mit ISSB, GRI und der EU-Taxonomie fest. Unternehmen, die sich frühzeitig vorbereiten und Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht nur als Compliance, sondern als strategisches Management-Tool behandeln, werden einen erheblichen Vorteil erlangen.
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Hauptanforderungen
Um CSRD und ESRS zu erfüllen, müssen Unternehmen:

- Eine Doppelte Wesentlichkeitsprüfung (DMA) durchführen
- Allgemeine und themenspezifische ESG-Daten unter ESRS offenlegen
- Über Governance, Strategie, Kennzahlen und Ziele für jedes wesentliche Thema berichten
- Quantitative KPIs und qualitativen Kontext bereitstellen
- Digitale, getaggte Berichte mit jährlichen Einreichungen veröffentlichen
- Begrenzte Prüfung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer sicherstellen
- Konzernweite Datensammlung koordinieren, auch über Tochtergesellschaften und Regionen hinweg
- Klare Nachverfolgbarkeit und Dokumentation für jeden Datenpunkt aufrechterhalten

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